FIDLEG

Kundeninformation gemäss Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

Gestützt auf Artikel 8 ff. des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) möchten wir Ihnen hiermit die wichtigsten Informationen über unser Unternehmen und unsere Finanzdienstleistungen transparent darlegen. Bei der Ebfinanz erhalten Sie eine Vermögensverwaltung, die solide, transparent und ohne unnötige Komplexität aufgebaut ist – Ihre Wünsche und Vorstellungen stehen dabei stets an erster Stelle.

Bewilligung und Aufsicht

Die Ebfinanz AG ist als Vermögensverwalterin nach dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG) von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligt. Die laufende Aufsicht erfolgt durch die von der FINMA bewilligte Aufsichtsorganisation AOOS – Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht.

Tätigkeitsfeld und Finanzdienstleistungen

Die Ebfinanz AG erbringt, abhängig von der jeweiligen Vereinbarung, insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung. Im Rahmen der Finanzplanung können, soweit vereinbart, ebenfalls Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten erbracht werden. Art, Umfang und Inhalt der konkret vereinbarten Finanzdienstleistung ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag und den dazugehörigen Kundenunterlagen.

Bei Anlageberatungsmandaten wird in den Vertragsunterlagen festgehalten, ob die Beratung transaktionsbezogen oder unter Berücksichtigung des Kundenportfolios erfolgt.

Kundensegmentierung

Das FIDLEG unterscheidet zwischen Privatkundinnen und Privatkunden, professionellen Kunden und institutionellen Kunden. Sofern wir Sie nicht ausdrücklich anders informieren, behandeln wir Sie als Privatkundin beziehungsweise Privatkunden. Damit kommen grundsätzlich die umfassendsten Verhaltens- und Informationspflichten des FIDLEG zur Anwendung.

Unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen kann ein Wechsel in eine andere Kundenkategorie beantragt werden. Ein solcher Wechsel kann zu einem geringeren gesetzlichen Anlegerschutz führen. Wir informieren Sie vor einem Kategorienwechsel über die Voraussetzungen und rechtlichen Folgen und dokumentieren den Wechsel in einer Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht.

Risiken von Finanzinstrumenten

Anlagen in Finanzinstrumente sind mit Risiken verbunden. Dazu gehören insbesondere Markt-, Kurs-, Zins-, Währungs-, Kredit-, Gegenpartei-, Liquiditäts-, Konzentrations-, Nachhaltigkeits- und operationelle Risiken. Je nach Finanzinstrument und Marktverlauf kann ein teilweiser oder vollständiger Verlust des eingesetzten Kapitals eintreten. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse. Eine positive Wertentwicklung oder der Erhalt des investierten Kapitals wird nicht garantiert, soweit dies für ein bestimmtes Finanzinstrument nicht ausdrücklich zugesichert ist.

Eine allgemeine Darstellung der Risiken enthält die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung. Sie ersetzt weder die individuelle Beratung noch die dienstleistungs-, strategie- und produktspezifischen Risikoinformationen.

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Kosten

Die für unsere Finanzdienstleistungen geschuldeten Vergütungen richten sich nach der vereinbarten Dienstleistung, Anlagestrategie und Mandatsgrösse. Die konkreten Gebühren, Berechnungsgrundlagen und Zahlungsmodalitäten werden vor Vertragsabschluss im Mandatsvertrag beziehungsweise in der dazugehörigen Gebührenordnung offengelegt.

Zusätzlich können insbesondere Depot- und Transaktionskosten der Depotbank, Produktkosten, Börsen- und Fremdwährungsgebühren sowie Steuern und öffentliche Abgaben anfallen. Produktspezifische Kosten sind den jeweils massgebenden Produktunterlagen, insbesondere den Basisinformationsblättern, zu entnehmen.

Berücksichtigtes Marktangebot und wirtschaftliche Bindungen

Das bei der Auswahl von Finanzinstrumenten berücksichtigte Marktangebot ist grundsätzlich nicht auf einen einzelnen Anbieter beschränkt. Je nach Mandat und Anlagestrategie kann es Finanzinstrumente verschiedener Anbieter sowie Finanzinstrumente umfassen, bei denen die Ebfinanz AG eine besondere Funktion übernimmt, namentlich als Index-Sponsor.

Die Auswahl erfolgt nach sachlichen, dokumentierten Kriterien. Berücksichtigt werden insbesondere die Eignung für die vereinbarte Anlagestrategie, Risiken, Kosten, Liquidität, Transparenz, Diversifikation sowie die Qualität und Bonität der beteiligten Anbieter. Ein Finanzinstrument wird nicht allein aufgrund einer wirtschaftlichen Verbindung oder einer besonderen Funktion der Ebfinanz AG bevorzugt.

Wesentliche wirtschaftliche Bindungen an Emittenten, Depotbanken, Produktanbieter oder andere Dritte sowie daraus entstehende Interessenkonflikte werden den betroffenen Kundinnen und Kunden vor Erbringung der betreffenden Finanzdienstleistung in verständlicher Form offengelegt.

Umgang mit Interessenkonflikten

Die Ebfinanz AG trifft angemessene organisatorische Vorkehrungen, um Interessenkonflikte frühzeitig zu erkennen und nach Möglichkeit zu vermeiden. Soweit ein Interessenkonflikt nicht vermieden werden kann, werden Massnahmen getroffen, um eine Benachteiligung der betroffenen Kundinnen und Kunden auszuschliessen. Unvermeidbare Interessenkonflikte werden vor Erbringung der betreffenden Finanzdienstleistung in verständlicher Form offengelegt.

Entschädigungen von Dritten

Die Ebfinanz AG behält im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung oder Anlageberatung grundsätzlich keine Retrozessionen, Bestandespflegekommissionen oder vergleichbaren vertriebsbezogenen Entschädigungen Dritter ein. Erhält sie solche geldwerten Vorteile ausnahmsweise und können diese einer Kundenbeziehung zugeordnet werden, werden sie nach den anwendbaren vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen vollständig an die betreffende Kundin oder den betreffenden Kunden weitergeleitet beziehungsweise gutgeschrieben. Vergütungen für gesonderte, transparent ausgewiesene Funktionen - beispielsweise als Index-Sponsor - werden als wirtschaftliche Bindung erfasst und bei der Vermeidung beziehungsweise Offenlegung von Interessenkonflikten berücksichtigt. Weitergehende Angaben ergeben sich aus den jeweils massgebenden Vertrags- und Produktunterlagen.

Ombudsstelle

Die Ebfinanz AG ist der vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) anerkannten Stiftung «Ombud Finance Switzerland» – OFS Ombud Finanzen Schweiz - angeschlossen. Kann eine Meinungsverschiedenheit im direkten Kontakt mit uns nicht beigelegt werden, können Kundinnen und Kunden ein Vermittlungsverfahren bei der OFS einleiten.

OFS Ombud Finance Switzerland
Boulevard des Tranchées 16
1206 Genf
Schweiz

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