
Ihre Zukunft, aktiv gesteuert und individuell
Vorsorge mit Weitblick
Eine gut geplante Vorsorge ist der Grundstein für Ihre finanzielle Unabhängigkeit. Ob Säule 3a, Freizügigkeit oder Kadervorsorge: Wir verwalten Ihre Vorsorgegelder nicht passiv, sondern bewirtschaften sie aktiv nach dem bewährten Ebfinanz-Ansatz.
Ihre persönliche Anlagestrategie
Flexibel und individuell
Ihre Vorsorge muss zu Ihrer persönlichen Risikobereitschaft und Ihrem Anlagehorizont passen. Deshalb bieten wir Ihnen verschiedene Anlagestrategien an, die von einem rein defensiven Ansatz bis hin zu einer offensiven Strategie mit maximalem Aktienanteil reichen.
Für die Umsetzung arbeiten wir mit ausgewählten Vorsorgestiftungen zusammen.

Mehr aus Ihrer Vorsorge machen
Säule 3a
Die gebundene Vorsorge der Säule 3a ergänzt die Leistungen aus AHV und Pensionskasse. Ihre Einzahlungen können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wird das Vorsorgevermögen langfristig in Wertschriften investiert, ergeben sich zusätzliche Ertragschancen gegenüber einer klassischen Kontolösung.
Säule 3a eröffnenLangfristig bessere Renditechancen
Ihr Vorsorgevermögen wird professionell und aktiv bewirtschaftet. Dadurch können Sie langfristig stärker an der Entwicklung der Finanzmärkte partizipieren.
Die passende Strategie für Sie
Wählen Sie aus sechs unterschiedlichen Anlagestrategien. Die Zusammensetzung richtet sich nach Ihrem Anlagehorizont, Ihrer Risikobereitschaft und Ihren persönlichen Zielen.
Jährlich Steuern sparen
Einzahlungen in die Säule 3a können bis zum gesetzlich festgelegten Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dadurch reduzieren Sie Ihre jährliche Steuerbelastung und bauen gleichzeitig Vorsorgevermögen auf.
Einfach und unkompliziert
Die Eröffnung und Abwicklung erfolgt online über die Liberty Vorsorgestiftung.
Pensionskassenguthaben weiterführen
Freizügigkeit
Ein Stellenwechsel, eine Auszeit, der Schritt in die Selbstständigkeit oder eine Scheidung: Es gibt verschiedene Situationen, in denen Ihr Pensionskassenguthaben auf ein Freizügigkeitskonto übertragen wird. Mit einer Wertschriftenlösung bleibt Ihr Vorsorgevermögen nicht einfach liegen, sondern kann langfristig weiter für Sie arbeiten.
Attraktive Renditechancen
Nutzen Sie die langfristigen Ertragschancen der Finanzmärkte und lassen Sie Ihr Vorsorgevermögen professionell investieren.
Flexible Anlagestrategien
Wählen Sie aus sechs Anlagestrategien die Lösung, die zu Ihrem Anlagehorizont und Ihrer Risikobereitschaft passt.
Steuerlich attraktiv
Kapitalerträge innerhalb der Freizügigkeitslösung sind steuerlich begünstigt und das Vermögen wächst bis zur Auszahlung steueroptimiert.
Einfach und unabhängig umgesetzt
Für Freizügigkeitsvermögen bieten wir individuelle Lösungen in Zusammenarbeit mit verschiedenen Vorsorgestiftungen mit persönlicher Beratung an.
Mehr Freiheit für die berufliche Vorsorge
Kadervorsorge 1e
Mit der 1e-Lösung investieren Sie den überobligatorischen Teil Ihrer Pensionskasse nach Ihren eigenen Vorstellungen. Sie wählen die Anlagestrategie, die zu Ihren Zielen passt, und profitieren direkt von deren Entwicklung.
Individuelle Anlagestrategie
Wählen Sie die Anlagestrategie, die Ihrer persönlichen Risikobereitschaft und Ihrem Anlagehorizont entspricht.
Direkte Beteiligung am Anlageerfolg
Sie profitieren unmittelbar von der Entwicklung Ihrer gewählten Anlagestrategie. Es bestehen keine kollektiven Umverteilungen.
Mehr Transparenz
Sie behalten jederzeit den Überblick über Ihr Vorsorgevermögen und dessen Entwicklung. Anlageentscheide und deren Auswirkungen bleiben für Sie klar nachvollziehbar.
Persönliche Begleitung
Wir unterstützen Sie und Ihr Unternehmen bei der Wahl der Vorsorgestiftung, des Vorsorgeplans und der passenden Anlagestrategie.
Kommen wir ins Gespräch
Ihre Fragen, unsere Antworten
Wissenswertes zur Vorsorge
Von der privaten Säule 3a über Freizügigkeitslösungen bis zur Kadervorsorge: Hier finden Sie kompakte Antworten auf die wichtigsten Fragen. Welche Lösung zu Ihrer persönlichen Situation passt, klären wir gerne gemeinsam in einem persönlichen Gespräch.
Allgemeine Fragen zur Vorsorge
Was umfasst das Schweizer Vorsorgesystem?
Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen:
Die 1. Säule mit AHV und IV sowie den Ergänzungsleistungen sichert den Existenzbedarf.
Die 2. Säule, die berufliche Vorsorge über die Pensionskasse, soll zusammen mit der ersten Säule die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards ermöglichen.
Die 3. Säule umfasst die private Vorsorge und ergänzt die ersten beiden Säulen entsprechend den individuellen Bedürfnissen.
Warum lohnt sich private Vorsorge?
Mit privater Vorsorge können Sie mögliche Vorsorgelücken gezielt schliessen, steuerliche Vorteile nutzen und zusätzliches Vermögen für den Ruhestand aufbauen.
Welche Vorsorgelösung passt zu mir?
Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von Ihrer Erwerbssituation, Ihrem Einkommen, Ihrem Anlagehorizont und Ihren persönlichen Zielen ab. Wir analysieren Ihre Ausgangslage und erarbeiten mit Ihnen eine passende Lösung.
Warum in Wertschriften investieren?
Bei einem langfristigen Anlagehorizont bieten Wertschriften in der Regel höhere Renditechancen als eine reine Kontolösung. Gleichzeitig unterliegen sie Wertschwankungen. Entscheidend sind deshalb eine passende Risikostrategie, eine breite Diversifikation und genügend Zeit.
Säule 3a
Wer kann eine Säule 3a eröffnen?
Alle Personen, die einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen und ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen, können Beiträge in die Säule 3a einzahlen.
Wie viel darf ich jährlich einzahlen?
Im Jahr 2026 beträgt der Höchstbetrag CHF 7’258 für Erwerbstätige mit Pensionskasse. Erwerbstätige ohne Pensionskasse können bis zu 20 % ihres Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens jedoch CHF 36’288. Die Höchstbeträge werden vom Bund festgelegt und können angepasst werden.
Kann ich mehrere Säule-3a-Konten besitzen?
Ja. Mehrere Säule-3a-Konten können eine gestaffelte Auszahlung ermöglichen und dadurch – abhängig vom Wohnkanton und der persönlichen Situation – steuerliche Vorteile bieten.
Kann ich meine bestehende Säule 3a übertragen?
Ja. Bestehende Vorsorgekonten oder Wertschriftenlösungen können in der Regel zu einer anderen Vorsorgeeinrichtung übertragen werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Koordination des Transfers.
Kann ich meine Anlagestrategie später ändern?
Ja. Die Anlagestrategie kann im Rahmen der verfügbaren Strategien und der Bestimmungen der jeweiligen Vorsorgestiftung angepasst werden.
Wann kann ich mein 3a-Guthaben beziehen?
Ordentlich kann das 3a-Guthaben frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Referenzalter bezogen werden. Wer über das Referenzalter hinaus erwerbstätig bleibt, kann den Bezug um höchstens fünf Jahre aufschieben.
Ein vorzeitiger Bezug ist in gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich, beispielsweise beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum, bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, beim definitiven Verlassen der Schweiz oder für einen Einkauf in die 2. Säule.
Freizügigkeit
Was ist ein Freizügigkeitskonto?
Ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitslösung bewahrt Ihr Guthaben aus der beruflichen Vorsorge, wenn es vorübergehend nicht in einer Pensionskasse geführt werden kann. Das ist beispielsweise bei einer beruflichen Auszeit, dem Schritt in die Selbstständigkeit oder im Zusammenhang mit einer Scheidung relevant.
Wann benötige ich eine Freizügigkeitslösung?
Eine Freizügigkeitslösung benötigen Sie, wenn Sie aus einer Pensionskasse austreten und das Guthaben nicht unmittelbar an eine neue Pensionskasse übertragen werden kann – etwa bei einer beruflichen Auszeit, bei Arbeitslosigkeit, beim Schritt in die Selbstständigkeit oder nach einer Scheidung.
Kann ich mein Freizügigkeitsguthaben investieren?
Ja. Je nach Anbieter können Sie das Guthaben statt auf einem reinen Konto entsprechend Ihrer Risikofähigkeit, Ihrer Risikobereitschaft und Ihrem Anlagehorizont in Wertschriften investieren. Dabei sind Wertschwankungen zu berücksichtigen.
Kann ich mehrere Freizügigkeitskonten besitzen?
Ja. Die Austrittsleistung aus einem Freizügigkeitsfall kann auf höchstens zwei Freizügigkeitseinrichtungen aufgeteilt werden. Eine spätere gestaffelte Auszahlung kann – abhängig von der persönlichen und kantonalen Steuersituation – Vorteile bieten.
Wann wird das Freizügigkeitsguthaben ausbezahlt?
Wenn Sie wieder in eine Pensionskasse eintreten, wird das Freizügigkeitsguthaben grundsätzlich an die neue Vorsorgeeinrichtung übertragen. Eine Auszahlung erfolgt in der Regel im Rahmen der Pensionierung; gesetzlich vorgesehene Vorbezüge bleiben möglich.
Kadervorsorge 1e
Was ist eine 1e-Lösung?
Eine 1e-Lösung ist eine Vorsorgelösung für den überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge. Versicherte wählen innerhalb des angebotenen Spektrums selbst, wie ihr Vorsorgeguthaben angelegt wird.
Für wen eignet sich eine 1e-Lösung?
Eine 1e-Lösung eignet sich für Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn von über CHF 136’080, sofern der Arbeitgeber einen entsprechenden 1e-Plan anbietet. Versichert wird der Lohnanteil oberhalb dieser Grenze; die Anlagestrategie kann individuell gewählt werden.
Kann ich als Arbeitnehmer selbst einen 1e-Kaderplan eröffnen?
Nein. Ein 1e-Kaderplan wird nicht von einzelnen Arbeitnehmenden eröffnet. Der Arbeitgeber führt die Lösung für seine Mitarbeitenden ein und schliesst sich dafür einer geeigneten Vorsorgeeinrichtung an.
Bietet Ihr Arbeitgeber noch keine 1e-Lösung an, unterstützen wir Sie gerne: Auf Wunsch stellen wir dem Arbeitgeber die Möglichkeiten einer 1e-Kadervorsorge vor und begleiten den gesamten Einführungsprozess.
Welche Vorteile bietet eine 1e-Lösung?
Sie wählen eine Strategie, die zu Ihrem Anlagehorizont und Ihrer Risikobereitschaft passt. Das Anlageergebnis wird Ihrem eigenen Vorsorgeguthaben zugeordnet. Dadurch erhalten Sie mehr Individualität und Transparenz und partizipieren direkt an der Entwicklung der gewählten Strategie.
Im Gegenzug tragen Sie die Chancen und Risiken der gewählten Strategie selbst.
Trage ich das Anlagerisiko selbst?
Ja. Das Anlageergebnis Ihrer gewählten Strategie wirkt sich direkt auf Ihr persönliches Vorsorgeguthaben aus. Chancen und Risiken werden nicht kollektiv auf alle Versicherten verteilt.
Kann ich die Anlagestrategie wechseln?
Ja. Je nach Vorsorgeeinrichtung können Sie innerhalb des angebotenen Strategie-Spektrums wechseln. Massgebend sind die jeweiligen Reglemente, Fristen und Bedingungen.